Wir bieten Ihnen kompetente Beratung bei steuerlichen Fragestellungen für Privatpersonen und Unternehmer an.
Jahresabschlusserstellung
Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung von Jahresabschlüssen stellt der Jahresabschluss auch die Basis für Kredit- und Investitionsentscheidungen dar.
Unsere Leistungen umfassen in diesem Bereich:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB. Bei Bedarf auch mit Plausibilitätsbeurteilungen
- Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger
Erstellung von Steuererklärungen
Das komplexe Steuerrecht stellt hohe Anforderungen an den Steuerpflichtigen. Daher unterstützen wir Sie in diesem Bereich mit folgenden Leistungen:
- Erstellung von Steuerbilanzen
- Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen für Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen
- Erstellung von Schenkung-/Erbschaftsteuererklärungen
- Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Rahmen der Veranlagung
Durchsetzungsberatung
Im Bereich der Durchsetzungsberatung bieten wir folgende Leistungen an:
- Einlegen von Einsprüchen nebst Aussetzung der Vollziehung
- Stellen von Stundungsanträgen
- Stellen von Herabsetzungsanträgen
- Einholen von verbindlichen Auskünften
Betriebsprüfung
Bei Betriebsprüfungen unterstützen wir unsere Mandanten aktiv mit folgenden Leistungen:
- Betreuung von steuerlichen Betriebsprüfungen
- Betreuung von Prüfungen durch Sozialversicherungsträger
- Interessensvertretung bei der Finanzverwaltung
Nachfolgeplanung
Zu unseren Leistungen in diesem Bereich gehören:
- Entwicklung von Unternehmensnachfolgestrategien
- Prüfung der steuerlichen Auswirkungen wie z.B. im Rahmen vorweggenommener Erbfolge oder Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen